6 wichtige Auktionsgebühren, die man kennen muss

Ein kompakter Leitfaden, um Auktionsgebühren sicher zu kalkulieren und Ihren Kunstverkauf optimal zu gestalten.
Sie möchten Ihr Kunstwerk versteigern und fragen sich, welche Kosten auf Sie zukommen? Genau hier setzt dieser Ratgeber an: Wir zeigen Ihnen, welche Auktionsgebühren bei einem Kunstverkauf anfallen können und wie Sie dabei einen klaren Überblick behalten. Ob Aufgeld oder Einlieferungsprovision – wir erklären die wichtigsten Gebührenarten. Darüber hinaus erfahren Sie, warum es sich lohnt, verschiedene Auktionshäuser zu vergleichen und wie Sie Überraschungen durch versteckte Kosten vermeiden.

Überblick über die wichtigsten Auktionsgebühren
Beim Kunstverkauf über ein Auktionshaus spielen zahlreiche Gebühren eine Rolle. Einige werden vom Käufer bezahlt, andere fallen für den Verkäufer an. Allerdings sind die konkreten Raten, Aufschläge und Kosten von Auktionshaus zu Auktionshaus sehr unterschiedlich. In manchen Fällen können die Prozentsätze für Aufgeld oder Einlieferungsprovisionen erstaunlich hoch sein, während andere Anbieter deutlich günstigere Auktionsgebühren veranschlagen. Vergleichen Sie daher immer mehrere Anbieter, damit Sie am Ende keine überhöhten Gebühren zahlen.
Hier ein kurzer Überblick über die gängigsten Auktionsgebühren:
- Aufgeld (Käuferpremium)
- Einlieferungsprovision (Verkäufergebühr)
- Katalog- und Präsentationsgebühren
- Versicherungs- und Transportkosten
- Lager- und Handlingskosten
- Zusätzliche Abgaben (z. B. Umsatzsteuer, Folgerecht)
Oft ergeben sich auch Unterkategorien und Nebenkosten, die das Auktionshaus in den Vertragsbedingungen aufführt. Es lohnt sich, das Kleingedruckte genau zu lesen oder sich vom Experten erläutern zu lassen. Im Folgenden gehen wir auf jeden dieser Punkte genauer ein.
Sie möchten ein Kunstwerk verkaufen?
Jetzt kostenlose Schätzung einholen. Mit Arcus erhalten Sie in wenigen Schritten Schätzungen von renommierten Auktionshäusern und Galerien. Übermitteln Sie bequem die Daten zu Ihrem Kunstwerk und lehnen Sie sich zurück.
1. Aufgeld (Käuferpremium)
Das Aufgeld, auch als Käuferpremium oder Buyer’s Premium bezeichnet, ist die Gebühr, die ein Käufer zusätzlich zu seinem erfolgreichen Höchstgebot (auch als Zuschlag oder Hammerpreis bezeichnet) zahlt. Dieser Prozentsatz wird also auf den Hammerpreis aufgeschlagen und kann je nach Auktionshaus unterschiedlich hoch sein.
Übliche Höhe und Staffelungen
In vielen Fällen liegt das Aufgeld, ohne Mehrwertsteuer, zwischen 15–25 % . Allerdings arbeiten manche Auktionshäuser mit einer Staffelung, bei der bestimmte Preisspannen unterschiedlich bepreist werden. Zum Beispiel:
- 25 % auf die ersten 5.000 €
- 20 % auf Beträge zwischen 5.000 € und 10.000 €
- 15 % auf alles, was über 10.000 € liegt
Durch dieses Modell versuchen Auktionshäuser, sowohl niedrig- als auch hochpreisige Objekte fair zu bepreisen, indem sie die Auktionsgebühr nicht durchgängig gleich hoch ansetzen. Gerade bei hochpreisigen Werken kann dies für Käufer vorteilhaft sein, da der Mehranteil des Zuschlagpreises niedriger besteuert wird.
2. Einlieferungsprovision (Verkäufergebühr)
Die Einlieferungsprovision oder Verkäufergebühr ist jene Gebühr, die das Auktionshaus dem Verkäufer für den erfolgreichen Verkauf in Rechnung stellt. Wenn Ihr Kunstwerk zum Beispiel für 10.000 Euro versteigert wird, und die Einlieferungsprovision liegt bei 15 %, dann erhält das Auktionshaus 1.500 Euro und Sie bekommen 8.500 Euro (abzüglich eventueller weiterer Kosten). Achten Sie auch hier darauf, ob die Mehrwertsteuer im Aufgeld bereits inkludiert ist oder nicht.
Prozentuale Spanne
Während das Aufgeld bei den Auktionshäusern oft in einem ähnlichen Bereich liegt, gibt es bei der Einlieferungsprovision größere Unterschiede. Die Gebühren für Verkäufer bewegen sich hier meistens zwischen 8-25 %. Allerdings gibt es keine starren Grenzen. Für besonders wertvolle Kunstwerke bieten manche Häuser Sonderkonditionen, um so die Verkäufer zur Einbringung zu bewegen. Umgekehrt wird bei niedrigpreisigen und weniger begehrten Objekten oft eine höhere Provision verlangt, damit die Auktionshäuser ihren Aufwand decken können.
Hinweis: Einige Auktionshäuser fügen bei Erreichen eines bestimmten Zuschlagspreises sogar noch eine zusätzliche Erfolgsprovision hinzu, die auf die Einlieferungsprovision aufgeschlagen wird. Dies kann sich für die Häuser lohnen, wenn das Werk sehr niedrig geschätzt wurde und sehr hoch versteigert wird. Jedoch sollte diese Erfolgsprovision vorab unbedingt transparent im Vertrag geregelt werden, damit Sie als Verkäufer wissen, welche Kosten im Erfolgsfall auf Sie zukommen.
3. Katalog- und Fotogebühren
Viele Auktionshäuser erstellen professionelle Kataloge – sowohl in gedruckter Form als auch online – und fertigen dazu hochwertige Fotos der Kunstwerke an. Für den Druck und die Abbildungen können Kosten anfallen, die sich oft an der Größe und Platzierung im Katalog orientieren. Manchmal werden Werke prominent auf einer ganzen Seite, einer Doppelseite oder dem Umschlag präsentiert, was zusätzliche Auktionsgebühren verursachen kann.
Abhängigkeit vom Verkaufserfolg
Nicht alle Auktionshäuser stellen diese Kosten in Rechnung. Einige Anbieter erheben Katalog- und Fotogebühren erst dann, wenn Ihr Kunstwerk tatsächlich verkauft wird, andere verlangen sie unabhängig vom Auktionserfolg, um ihre Aufwendungen für Fotografie, Layout und Druck zu decken, wieder andere verzichten ganz auf diese Gebühren. Deshalb lohnt es sich, genau nachzufragen, wann diese Posten fällig werden.
4. Versicherungskosten
Gerade beim Kunstverkauf über ein Auktionshaus ist eine ausreichende Versicherung oft Voraussetzung dafür, dass ein Kunstwerk überhaupt in die Auktion aufgenommen wird. Schließlich geben Sie das Werk üblicherweise schon einige Wochen vor dem Auktionstermin in die Obhut des Auktionshauses, und falls es nicht verkauft wird, kann es auch danach noch dort verbleiben, bis es abgeholt oder zurücktransportiert wird.
In vielen Fällen wird eine Versicherungsprämie erhoben, die genau diesen Zeitraum abdeckt. Einige Auktionshäuser berechnen sie erst bei erfolgreichem Verkauf, andere verlangen sie unabhängig vom Ausgang der Auktion. So oder so sollten Sie unbedingt klären, wie lange Ihr Werk versichert ist und welche Risiken abgedeckt werden, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Wer zahlt die Versicherung?
Einige renomierte Häuser schließen die Versicherung in ihre allgemeinen Auktionsgebühren ein, andere listen sie gesondert auf. Es kann sein, dass nur bis zu einem gewissen Schätzpreis versichert wird und bei teureren Objekten eine Zusatzversicherung nötig ist. Daher empfiehlt es sich, genau nachzufragen, welcher Wert abgedeckt ist und ob zusätzliche Policen abgeschlossen werden sollten.
5. Transportkosten
Damit Ihr Kunstwerk sicher in der Auktion ankommt und bei Nichtverkauf auch wieder zurückgelangt, entsteht in der Regel ein logistischer Aufwand. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihr Werk selbst zum Auktionshaus zu bringen, wenn es in Ihrer Nähe liegt. Entscheiden Sie sich jedoch für ein weiter entferntes Auktionshaus – etwa weil die Konditionen oder die Schätzung besonders attraktiv sind – benötigen Sie womöglich einen spezialisierten Kunsttransporteur. In diesem Fall können Verpackung, Spedition und professionelle Handhabung ins Gewicht fallen.
Auch hier gilt: Manche Auktionshäuser übernehmen die Transportkosten vollständig, andere legen sie auf den Verkäufer um. Mitunter besteht auch die Möglichkeit, diese Kosten erst bei erfolgreichem Verkauf zu zahlen. Informieren Sie sich also vorab genau, welche Lösungen das jeweilige Auktionshaus anbietet und wie sich die Speditions- und Verpackungskosten zusammensetzen.
6. Zusätzliche Abgaben: Umsatzsteuer und Folgerecht
Neben den reinen Auktionsgebühren kommen gegebenenfalls zusätzliche Abgaben oder rechtliche Anforderungen ins Spiel.
Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer (MwSt)
In vielen Ländern wird auf die erbrachte Dienstleistung (sprich: die Verkaufsprovision, Kataloggebühren und das Aufgeld) Umsatzsteuer erhoben. Auktionshäuser weisen diesen Betrag meist gesondert auf der Rechnung aus.
Folgerecht (Künstlerweitervergütung)
Das Folgerecht, auch bekannt als Künstlerweitervergütung, greift vor allem in Ländern der Europäischen Union. Es besagt, dass Künstler und ihre Erben für einen Zeitraum bis 70 Jahre nach dem Tod an jedem Weiterverkauf eines Kunstwerkes beteiligt werden müssen. Der genaue Prozentsatz hängt vom Verkaufspreis ab und liegt in Deutschland z. B. zwischen 4 und 0,25 % je nach Höhe des Kaufpreises.
Einige Häuser verrechnen das Folgerecht anteilig an Käufer und Verkäufer weiter, andere übernehmen diese indirekte Auktionsgebühr zur Gänze. Auch hier empfiehlt sich der Blick in die Vertragsdetails und die Kontrolle, wann der Künstler verstorben ist.
Praxisbeispiel: So summieren sich Auktionsgebühren
Um zu verdeutlichen, welche Kosten für Sie als Verkäufer anfallen können, betrachten wir ein Beispiel mit einem Zuschlagspreis von 10.000 Euro. Wichtig ist, dass hier lediglich typische Auktionsgebühren aufgeführt werden – je nach Auktionshaus und Land kann sich einiges unterscheiden.
Beispielrechnung (nur Verkäuferkosten) bei einem Kunstwerk mit einer Schätzung i.H.v. € 5.000 – 8.000 und einem Zuschlagpreis von € 10.000:
Auktionsgebühren 2510_52d160-e2> |
Angenommende Höhe 2510_f2ec16-86> |
Kosten 2510_e56cb4-06> |
---|---|---|
Einlieferungsprovision (Verkäufergebühr) 2510_cec462-53> |
15 % 2510_6d44a9-2a> |
€ 1.500 2510_8fa521-ae> |
Erfolgsprämie 2510_fe85a0-61> |
5 % auf alles über € 8.000 2510_1620aa-79> |
€ 100 2510_f165da-ce> |
Katalog- und Fotogebühren 2510_f9c39c-20> |
Pauschale 2510_81c6de-2f> |
€ 200 2510_2b6fc1-db> |
Versicherung 2510_264b8e-a9> |
1 % des unteren Schätzpreises 2510_4ecc59-93> |
€ 50 2510_520535-42> |
Folgerecht 2510_e7d270-2d> |
4 % vom Zuschlagspreis 2510_1a3153-a4> |
€ 400 2510_5efd7f-0e> |
SUMME (vor Umsatzsteuer) 2510_8eeb58-c7> | 2510_24206e-bd> |
€ 2.250 2510_31e1e9-30> |
In vielen Fällen fällt zusätzlich Umsatzsteuer auf einzelne Gebühren an – etwa auf Einlieferungsprovision, Erfolgsprämie, Versicherung oder Katalogkosten. Geht man vereinfacht davon aus, dass 1.850 Euro der o.g. Gebühren (alle Kosten außer dem Folgerecht) umsatzsteuerpflichtig sind, so kämen noch weitere ca. 351,50 Euro (19 % Ust. in Deutschland) hinzu. Damit erhöhen sich die Auktionsgebühren auf 2.201.50 Euro inkl. Ust. und zuzüglich dem Folgerecht in Höhe von 400 Euro, sodass dem Verkäufer laut Beispiel, bei einem Zuschlagspreis von 10.000 Euro, lediglich rund 7.398,50 Euro (ca. 74% vom Zuschlagspreis) verbleiben.
Hinweis: Die genaue Zusammensetzung und Höhe der Auktionsgebühren kann, wie oben bereits erwähnt, stark variieren – insbesondere, wenn Sonderkonditionen vereinbart werden oder andere Steuersätze gelten. Prüfen Sie deshalb stets sorgfältig, welche Posten das jeweilige Auktionshaus verlangt und bitten die Spezialisten ggf. um nähere Erläuterungen.
Die Werte und Berechnungen auf dieser Seite dienen lediglich als Beispiel. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Finanzberatung dar und sind nicht als solche gedacht. Die Informationen sind allgemeiner Natur und dienen nur zu Informationszwecken. Wenn Sie Beratung für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Anwalt oder Steuerberater einholen.
FAQ: Häufige Fragen zu Auktionsgebühren
Hier beantworten wir einige zentrale Fragen, die immer wieder rund um Auktionsgebühren auftauchen:
Fazit
Auktionsgebühren können Ihren Gewinn beim Kunstverkauf spürbar beeinflussen. Ein genauer Blick auf Aufgeld, Einlieferungsprovision und weitere Posten wie Versicherung oder Katalogkosten ist daher essentiell, um Ihre Erlöse zu maximieren. Jeder Punkt kann sich in einer anderen Höhe auf Käufer oder Verkäufer verteilen, und die Konditionen variieren mitunter drastisch von Auktionshaus zu Auktionshaus. Wer vergleicht, verhandelt und sich umfassend informiert, vermeidet teure Überraschungen und kann den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen.
Nutzen Sie darüber hinaus die Möglichkeit, Ihr Kunstwerk auf seriösen Plattformen einzureichen, um mehrere Angebote einzuholen. So bleiben Sie flexibel und finden den Anbieter, der ideal zu Ihrer Situation passt.
Quelle der Fotos: Pixabay